Im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernimmt das Land Baden-Württemberg zum 1.1.2013 für alle vorschulischen Einrichtungen des Landes die Vergütung für das Kopieren von Noten und Liedtexten. Die Kopier-Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf den Kopiervorgang – das Singen von Liedern in vorschulischen Einrichtungen ist und bleibt auch weiterhin kostenfrei.
