BaWü schließt Vereinbarung zum Kopieren von Noten

Pauschalvertrag mit der VG Musikedition

[von Dieter Kuttenberger]

Im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernimmt das Land Baden-Württemberg zum 1.1.2013 für alle vorschulischen Einrichtungen des Landes die Vergütung für das Kopieren von Noten und Liedtexten. Die Kopier-Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf den Kopiervorgang – das Singen von Liedern in vorschulischen Einrichtungen ist und bleibt auch weiterhin kostenfrei.

Zuständig für die sogenannten „grafischen Vervielfältigungsrechte“ ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition). 2010 hat sie die GEMA mit der Lizenzierung der Notenkopien für vorschulische Einrichtungen beauftragt.

Der ab 1.1.2013 geltende Pauschalvertrag kommt sämtlichen Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg zugute. Denn er reguliert die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten und ersetzt somit künftig alle Einzelverträge, die die GEMA bislang im Auftrag der VG Musikedition mit den Einrichtungen abgeschlossen hat. Die jährliche Pauschale sowie die Dokumentation der hergestellten Kopien werden in Abstimmung mit dem Gemeinde-, Landkreis- und Städtetag vom Land Baden-Württemberg übernommen.

Quelle: VG Musikedition

#474 GEMA, Urheberrecht