GEMA & Co.

Mensch, der von Pragraphen verwirrt ist

Etliche gesetzliche Bestimmungen, die das kommerzielle Musikgeschäft betreffen, finden im Bereich der traditionellen Volksmusik keine Anwendung. Dies ist der GEMA bisweilen (angeblich) unbekannt, hat aber mitunter massive Auswirkung auf den Geldbeutel.

Urheberrecht im Bereich traditioneller Volksmusik (in Deutschland)

Erwischt!

Sowohl Volksmusikanten als auch Veranstalter[1] werden in zunehmendem Maße mit Fragen zum Bereich Volksmusik – Urheberrecht – GEMA[2] konfrontiert. Dabei stellt sich oft heraus, dass die Sänger, Musikanten und Veranstalter mit der Geschäftspraxis der GEMA im Bereich Volksmusik (GEMA-Bürokratie) nicht zurechtkommen und weitreichende Informationen sowie Hilfestellung benötigen.

volXmusik.de stellt hierfür umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung und/oder verweist auf solches, sofern es im WWW bereits anderweitig zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere findest du hier ...

Taliban?
  • Informationen rund um den §42 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG); ein Paragraph, mit dem sich jeder Veranstalter in Deutschland einmal auseinandergesetzt haben sollte.
  • Informationen für Veranstalter, die helfen sollen, unnötigen Ärger mit den Verwertungsgesellschaften zu vermeiden sowie Kosten zu sparen, indem gezeigt wird, was die Verwertungsgesellschaften in Rechnung stellen dürfen und was nicht.
  • Quellen urheberrechtsfreier Musik
  • entsprechende Informationen für Musikanten
  • Informationen über öffentlichkeitswirksame Aktionen rund um das Themengebiet

[1] Mit Veranstalter sind hier ausschließlich Initiatoren und Organisatoren von Volksmusik-Veranstaltungen gemeint.
[2] GEMA steht hier stellvertretend für AKM, GEMA, SIAE, SUISA u. a.

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