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GEMA & Co.

Mensch, der von Pragraphen verwirrt ist

Rechte, Pflichten und Missverständnisse rund um die Volksmusik

Nicht alles, was im kommerziellen Musikbetrieb gesetzlich geregelt ist, lässt sich eins zu eins auf die traditionelle, handgemachte Volksmusik übertragen. Dennoch geraten Musikanten, Veranstalter oder Wirte immer wieder in Konflikte mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA – oft aus Unwissen, manchmal auch, weil dort übersehen wird, dass viele Veranstaltungen rein privat, ehrenamtlich oder nicht-kommerziell sind.

In dieser Rubrik bringen wir Licht ins Paragrafendickicht, geben praktische Tipps und klären auf, was gilt – und was nicht.

Urheberrecht im Bereich traditioneller Volksmusik (in Deutschland)

Erwischt!

Sowohl Volksmusikanten als auch Veranstalter[1] werden in zunehmendem Maße mit Fragen zum Bereich Volksmusik – Urheberrecht – GEMA[2] konfrontiert. Dabei stellt sich oft heraus, dass die Sänger, Musikanten und Veranstalter mit der Geschäftspraxis der GEMA im Bereich Volksmusik (GEMA-Bürokratie) nicht zurechtkommen und weitreichende Informationen sowie Hilfestellung benötigen.

volXmusik.de stellt hierfür umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung und/oder verweist auf solches, sofern es im WWW bereits anderweitig zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere findest du hier ...

Taliban?
  • Informationen rund um den §42 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG); ein Paragraph, mit dem sich jeder Veranstalter in Deutschland einmal auseinandergesetzt haben sollte.
  • Informationen für Veranstalter, die helfen sollen, unnötigen Ärger mit den Verwertungsgesellschaften zu vermeiden sowie Kosten zu sparen, indem gezeigt wird, was die Verwertungsgesellschaften in Rechnung stellen dürfen und was nicht.
  • Quellen urheberrechtsfreier Musik
  • entsprechende Informationen für Musikanten
  • Informationen über öffentlichkeitswirksame Aktionen rund um das Themengebiet

[1] Mit Veranstalter sind hier ausschließlich Initiatoren und Organisatoren von Volksmusik-Veranstaltungen gemeint.
[2] GEMA steht hier stellvertretend für AKM, GEMA, SIAE, SUISA u. a.
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