Beim Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern gibt es zahlreiche Tonaufnahmen mit alter und neuer Volksmusik, die auf Anfrage z.B. für Pausenmusik bei Theaterveranstaltungen, für Vertonungen von Filmen oder Videos oder auch für Warteschleifen-Musik bei Telefonanlagen und Anrufbeantworter zur Verfügung gestellt werden kann. ...
Keine GEMA-Gebühren für überlieferte, urheberrechtsfreie Volksmusik
Auszug aus Volksmusik in Bayern: »Volksmusikanten, die in Wirtshäusern öffentlich aufspielen, können die Wirtsleute vor Forderungen der Verwertungsgesellschaften (GEMA, AKM, ...) bewahren, indem sie nur überlieferte, urheberrechtsfreie Volksmusik singen und spielen.«
„Gefährliches” Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 27.10.2011
Verwertungsgesellschaft GEMA darf die von ihr verlangten Lizenzgebühren für Musikaufführungen bei Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen.
GEMA zeigt bei Rechnungsstellung bedenkliches Geschäftsgebahren
Meldet ein GEMA-Mitglied einzelne Werke/Bearbeitungen nicht bei der GEMA an, so betrachtet die GEMA diese Werke/Bearbeitungen dennoch als GEMA-vertreten und damit lizenzpflichtig.