GEMA gibt auf …
… so ließe sich – zugegeben etwas plakativ – der vorläufige Schlusspunkt eines sich nun über 3 Jahre hinziehenden "Gerangels" mit der Verwertungsgesellschaft betiteln. Ich hab mal versucht meine Gedanken etwas zu ordnen und für Interessierte strukturiert darzustellen.
Zur Situation
Zusammen mit ein paar Gleichgesinnten veranstalten wir Tanzabende, sogenannte Bal Folk mit traditioneller Tanzmusik. Wir versuchen auch jedes mal einen Workshop anzubieten und machen ausschließlich handgemachte Musik – also nichts vom Band. Das Repertoire ist hauptsächlich Deutsch/Französisch, entsprechend sind auch die Tänze gelagert.
Zeitlicher Ablauf
Als Veranstalter von Tanzabenden mit traditioneller Musik (seit 2003) war ich schnell im Blickpunkt der GEMA. Demzufolge wurde ich auch regelmäßig mit Rechnungen und Formblättern für Stücklisten bedacht. Nach einigen formalen Unstimmigkeiten (falsche Rechnungsanschrift, falscher Veranstalter, usw.) kam dann, Anfang 2005 eine weiteren Rechnung für zwei unserer Veranstaltungen (und auch für zwei Fremdveranstaltungen !). Diese wurde von mir kulanterweise dahingehend beantwortet, daß es sich bei unserem Tanz- Repertoire um traditionelle (also GEMA-frei) Musik handele und mit gleicher Post die Rechnung der GEMA zurückgeschickt. Es folgten durch die GEMA 1., 2. und letzte Mahnung mit der Drohung einer gerichtlichen Regelung. Alle Mahnungen blieben durch mich konsequenterweise unbeantwortet. Nach einigen Monaten kam ein Einschreiben vom Mahngericht in Berlin über den Rechnungsbetrag der GEMA (~ 200 Euro) zzgl. Mahngebühr (~ 50 Euro). Dem Mahnschreiben habe ich in einem beiliegenden Formblatt, entsprechend den Vorgaben, widersprochen. Das Mahngericht verwies darauf die Angelegenheit (wiederum nach einigen Monaten) an das für mich zuständige Amtsgericht. An diesem Amtsgericht reichte die GEMA nun ihren schriftlichen Klageantrag (mit Begründung) ein. Zudem wurde seitens der GEMA die Zulassung einer Berufung beantragt, welche bei Streitwerten unter 700 Euro (?) ausgeschlossen ist. Hierauf bekam ich eine Vorladung zu einer Güteverhandlung und 3 Wochen Zeit für meine schriftliche Klageerwiderung. Jetzt erst habe ich einen Rechtsanwalt (für die formaljuristischen Rahmenbedingungen) eingeschaltet. Die GEMA-Anwälte haben auch einen örtlichen Rechtsanwalt beauftragt und kamen nicht selbst aus München. Beide Anwälte samt Richter waren keine Kenner der Materie. Vor dem Richter habe ich eine Gütevereinbarung abgelehnt und darauf hingewiesen, daß für traditionelle Tänze auch traditionelle Musik benötigt wird. Der Richter gab der GEMA nun wiederum 3 Wochen Zeit zu einer schriftlichen Stellungnahme, worauf die GEMA am letzt möglichen Termin ihre Klage zurück zog. Seit der fraglichen Veranstaltung waren nun fast 2 Jahre vergangen.
Im Falle, daß die GEMA die Klage nicht zurückgezogen hätte, wäre der nächste Schritt eine schriftliche Erwiderung meinerseits gewesen. Dann erst, wenn alle Unterlagen zusammen sind, hätte sich der Richter die Mühe gemacht und sich in den Fall eingelesen. So können dann gut noch mal ein paar Wochen oder Monate ins Land gehen, bis der Richter dann entscheidet, oder es zu einer Verhandlung kommt.