Volksmusik und Urheberrecht
Sowohl Volksmusikanten als auch Veranstalter1 werden in zunehmendem Maße mit Fragen zum Bereich Volksmusik – Urheberrecht – GEMA2 konfrontiert. Dabei stellt sich oft heraus, dass die Sänger, Musikanten und Veranstalter mit der Geschäftspraxis der GEMA im Bereich Volksmusik (GEMA-Bürokratie) nicht zurechtkommen und weitreichende Informationen sowie Hilfestellung benötigen. volXmusik.de stellt hierfür umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung und/oder verweist auf solches, sofern es im WWW bereits anderweitig zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere findest du hier
- Informationen rund um den §13b Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG); ein Paragraph, mit dem sich jeder Veranstalter in Deutschland einmal auseinandergesetzt haben sollte.
- Informationen für Veranstalter, die helfen sollen, unnötigen Ärger mit den Verwertungsgesellschaften zu vermeiden sowie Kosten zu sparen, indem gezeigt wird, was die Verwertungsgesellschaften in Rechnung stellen dürfen und was nicht.
- Quellen urheberrechtsfreier Musik
- entsprechende Informationen für Musikanten
- Informationen über öffentlichkeitswirksame Aktionen rund um das Themengebiet
1 Mit Veranstalter sind hier ausschließlich Initiatoren und Organisatoren von Volksmusik-Veranstaltungen gemeint.
2 GEMA steht hier stellvertretend für AKM, GEMA, SIAE, SUISA u. a.
