Nicht fündig geworden?
Vielleicht hilft dir eine Kleinanzeige weiter.
Auch du …
… bist aufgefordert, eine Empfehlung auszusprechen oder eine bestehende Empfehlung zu kommentieren. Dies gilt auch für Verleger, die ein Lieder- oder Notenbuch bzw. ‑heft herausgebracht haben und es einem breiten Publikum vorstellen möchten. In diesem Fall bittet der Webmaster um die Übersendung eines Belegexemplars an die im Impressum hinterlegte Postadresse.