Bis zur vollen Umsetzung der Tarifreform gelten für das kommende Jahr Übergangslösungen, wie die GEMA am 20.12.2012 mitteilte. Damit können alle Veranstaltungen, wie z. B. Stadt- und Straßenfesten für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife geplant und durchgeführt werden. Dafür werden die GEMA-Gebühren für alle Veranstaltungen um fünf Prozent erhöht. Für Discotheken und Clubs wird ab 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013. Bei der erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013, so ist ausgeschlossen, dass seitens der GEMA für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden.
Quelle: DEHOGA