Schutzfrist für Tonaufnahmen auf 70 Jahre verlängert

Musiker, Sänger, Komponisten und Texter profitieren in Zukunft 20 Jahre länger von den Aufnahmen ihrer Lieder.

[von Dieter Kuttenberger]

Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Grünen und der schwarz-gelben Regierungskoalition (CDU/CSU sowie FDP) den Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Demnach verlängert sich laut der EU-Richtlinie die Schutzdauer von 50 auf 70 Jahre. Die Abgeordneten der Linke stimmten gegen den Regierungsentwurf, die der SPD enthielten sich bei der Abstimmung.

Der Regierungsentwurf sieht eine Verlängerung des urheberrechtlichen Schutzes für Künstler und Plattenlabels auf 70 Jahre vor. Das veränderte Urheberrecht verlängert auch die Schutzfristen von Komponisten und Textern. Betroffen sind grundsätzlich gesehen die Rechte aller Personen, die Werke einspielen, einsingen, aufführen oder diese Darbietung aufzeichnen oder aufzeichnen lassen.

Quelle: gulli.com

#492 Urheberrecht