Die kommunalen Spitzenverbände und der Freistaat Bayern übernehmen rückwirkend zum 1. Januar 2011 für alle Kindertageseinrichtungen des Landes die Vergütungspauschale von 290.000 EUR und die Dokumentation für das Kopieren von Noten und Liedtexten. Durch diese vereinbarte repräsentative Erhebung über die hergestellten Kopien entfällt der Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen.
Quelle: GEMA