Private Musikschulen bleiben auch im Jahr 2013 von der Mehrwertsteuer befreit. Das Bundesfinanzministerium nimmt Abstand von seinen bisherigen Plänen, auf private Anbieter von Musik-, Ballett-, Tanz- oder Malschulen den Regelsteuersatz von 19 Prozent einzuführen.
Die Koalitionsfraktionen kündigten an, vorläufig auf die Einführung der Mehrwertsteuer für Bildungsleistungen zu verzichten.
Quelle: www.7fuerkinder.de