Bei der GEMA-Vermutung wird ohne Beweis angenommen, dass öffentlich aufgeführte Musik in Discos, Bars oder auf Tanzveranstaltungen von GEMA-Mitgliedern stammt und die Veranstalter Gebühren an die Verwertungsgesellschaft zahlen müssen.
Wird jedoch Musik von Künstlern, die nicht von der GEMA vertreten werden, darbeboten, müssen die Veranstalter das extra nachweisen. Nun entscheidet der Petitionsausschuss des Bundestages, ob er sich mit dem Anliegen befasst, und die Beweisumkehr hier weiter zulässt.
Infos: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_28/Petition_35441.html