GEMA - Volksmusik

Bearbeitungen von Wastl Fanderl z. T. nicht mehr GEMA-pflichtig

[von Dieter Kuttenberger]

Nach Auskunft der Volksmusikarchivs Oberbayern (VMA, Heft 3/2009) bestätigt die GEMA: "...die allgemeinen Aufführungsrechte des Urhebers Wastl Fanderl werden ab dem 01.01.2010 ...

Nach Auskunft der Volksmusikarchivs Oberbayern (VMA, Heft 3/2009) bestätigt die GEMA: "...die allgemeinen Aufführungsrechte des Urhebers Wastl Fanderl werden ab dem 01.01.2010 nicht mehr von der GEMA wahrgenommen. Einige seiner Werke sind aber weiterhin GEMA vertreten, da sie bei Verlagen welche der GEMA bzw. AKM angehören, verlegt sind. Es handelt sich um folgende Werke: "Der Hops drah di", "Leitl müassts lustig sein", "Lieber Herrgott, sing mit", "Verdruss-Irgei-Boarischer", "Zeller Weihnachtsmusik", "Schimmerl-Schottischer", "Es ist die Liachtazeit gar nimma weit", "Hans, was tuast denn du da", "Mir fahrn mit der Zilln übern See".

Bei dieser Auflistung gibt es jedoch noch einige Missverständnisse, so das VMA. Das VMA ist bemüht, hier zeitnah Klarheit zu schaffen. Nach Auskunft der GEMA gegenüber VMA sind zumindest alle hier nicht genannten Lieder und Musikstücke, die Wastl Fanderl selbst gemacht oder schöpferisch bearbeitet hat, bei öffentlichen Sing- u. Spielgelegenheiten der Volksmusikpflege tantiemenfrei aufzuführen.

#124 GEMA, Urheberrecht