Weit verbreiteter Irrtum
Es kommt nicht selten vor, dass die GEMA mit ihren Forderungen auf die Volksmusikanten direkt zukommt. ...
Weiterlesen …
Vereinbarung zur Freiheit der Volksmusik
Das Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern (VMA) begann Anfang der 1990er Jahre mit der Urheberrechtsdokumentation von Liedern, Instrumentalstücken und Tänzen aus dem Bereich der regionalen Volksmusik um auf die teils fehlerhafte und mißverständliche Dokumentation der GEMA zu reagieren.
Damit Kompositionen und Bearbeitungen von schöpferisch tätigen Sängern und Musikanten, die bewußt die Aufführungsrechte an ihren Werken und Bearbeitungen nicht einer Urheberrechtsgesellschaft (z.B. GEMA) übergeben, trotzdem urheberrechtlich dokumentiert und vor unerlaubter Nutzung geschützt werden, bietet das VMA
eine "Vereinbarung zur Freiheit der Volksmusik".
(Die GEMA vertritt hier keinerlei Aufführungsrechte.) ...
Weiterlesen …