Volksmusik im Wirtshaus
Warum Volksmusik im Wirtshaus?
Dort wo sich Volksmusikanten zum öffentlichen Musizieren im Wirtshaus treffen, kann man lebendige Volksmusik erleben. Dabei gibt es keine Bühne, es wird kein festgelegtes Programm abgespult, es gibt nicht einmal eine festgelegte Beginnzeit. In geselliger Atmosphäre wird je nach Lust und Laune in verschiedensten Besetzungen musiziert: mit Harmonika, Hackbrett, Geige, Gitarre, Klarinette, Blech, Bassgeige und anderen auch von Gästen mitgebrachten Instrumenten. Das geht ohne Probe, ohne Noten, ohne Vorschriften – und gerade deshalb mitreißend und schwungvoll. Dazwischen wird vielleicht auch gesungen, es darf auch getanzt werden, wenn es der manchmal zu kleine Platz erlaubt. Man kann den Spielern auf die Finger schauen, man darf lachen bei den oft köstlichen Liedtexten, kann gut essen und trinken. Und vor allem: es gibt keine Verstärker! Man bekommt keine Ohrenschäden und kann sich auch einmal zwischendurch unterhalten, ohne vom Lautsprecher überdröhnt zu werden. (frei nach Franz Fuchs, Klosterneuburger Musikantenstammtisch)
Genieße das Leben beständig! – Du bist länger tot als lebendig. 
Was ist ein "musikantenfreundliches Wirtshaus"?
Musikantenfreundliche Wirtshäuser zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie zu einem beliebigen Zeitpunkt musikantenfreundlich waren, vorgegeben haben es zu sein oder durch eine Urkunde formal ausgezeichnet wurden. Ein Wirtshaus ist nur dann wirklich musikantenfreundlich, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, dass Musikanten sich dort jederzeit willkommen und wohl fühlen (siehe weiter unten!). Ein "musikantenfreundliches" Wirtshaus, in dem nicht regelmäßig ungezwungen musiziert wird, verdient diese Bezeichnung nicht (mehr). Um aber allen interessierten Musikanten Empfehlungen echter musikantenfreundlicher Wirtshäuser geben zu können, ist diese Liste entstanden.
Hier empfehlen Musikanten für Musikanten. Ein Wirtshaus, das einmal
empfohlen wurde, die Voraussetzung aber nicht mehr erfüllt (weil es
z.B. nicht mehr exisiert oder der Pächter gewechselt hat), soll aber
selbstverständlich auch wieder aus der Liste entfernt werden. Dazu sind
wir jedoch auf deine Mitwirkung angewiesen. Bitte lass uns in diesem
Fall eine Nachricht über unser Rückmeldeformular zukommen. Vielen Dank dafür schon im Voraus. 
Wie funktioniert Volksmusik im Wirtshaus?
Die Wirtsleute der ausgezeichneten Lokale ermöglichen und wünschen in ihren Gaststätten das spontane, lebendige Singen und Musizieren. Es soll beiden Seiten etwas bringen: dem Wirt eine gute Atmosphäre und den Sängern und Musikanten eine Möglichkeit, zwanglos und frei von Bühnenperfektionismus für eine gute Unterhaltung zu sorgen. Honorare werden nicht bezahlt, dafür hält der Wirt Sänger und Musikanten zechfrei, sofern die Zahl der Musizierenden in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Wirtshausgäste steht. Im Idealfall werden die Musikanten von den begeisterten Gästen versorgt. Grundsätzlich ist es dabei empfehlenswert, nicht unangemeldet beim Wirt hereinzuschneien und mit dem Musizieren zu beginnen. Eine vorherige Abstimmung mit dem Wirt (z. B. via Telefon) ist nie verkehrt. Um die Wirtsleute vor Forderungen der Verwertungsgesellschaften (GEMA, AKM, ...) zu bewahren, darf in musikantenfreundlichen Wirtshäusern nur überlieferte, urheberrechtsfreie Volksmusik gespielt und gesungen werden. Entsprechende Informationen zum Thema Urheberrecht findest du hier.
Weiterführende Informationen zum Thema findest du auch auf den Seiten der Aktion Musikantenfreundliches Wirtshaus.
